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Platzordnung

  1. Das Einhalten dieser Platzordnung gilt für alle Personen, (Mitglieder, Gäste, Besucher, …) die den Hundeplatz betreten. Die Kenntnisnahme und Anerkennung ist mit Unterschrift zu belegen.
  2. Für die Durchsetzung der Platzordnung sind Vorstands- und Vereinsausschussmitglieder, Platzwart, sowie die Ausbilder verantwortlich. Ihren Weisungen ist Folge zu leisten.
  3. Beim Verstoß gegen diese Ordnung oder das Tierschutzgesetzt können Verwarnungen oder ein Platzverbot durch die oben genannten Personen ausgesprochen werden.
  4. Das Betreten des Hundeplatzes setzt eine gültige tierärztliche Tollwutschutzimpfung und eine Tierhalterhaftpflichtversicherung für den Hund voraus. Nachweise sind vorzulegen und entsprechend zu aktualisieren.
  5. Hündinnen, die in „Hitze“ stehen, dürfen den Platz nicht betreten.
  6. Dauerkläffen der Hunde ist zu unterbinden.
  7. Eventuell entstehende Hundehaufen verursacht durch den eigenen Hund sind unverzüglich zu beseitigen. Die Entsorgung hat in die dafür vorgesehenen Mülleimer zu erfolgen.
  8. Tore und Türen zum und auf dem Hundeplatz sind geschlossen zu halten und beim Verlassen des Platzes durch die letzte Person zu verschließen.
  9. Beim Betreten des Platzes ist die angebrachte Klingel zu betätigen und sicherzustellen, dass Hunde angeleint sind. Beim „Erstkontakt“ zwischen den Hunden sind generell alle Hunde anzuleinen. Ist ein positives Verhalten der Hunde untereinander festzustellen, kann der Freilauf gewährt werden. Es besteht kein Leinenzwang.
  10. Für die Beaufsichtigung des eigenen Hundes ist jeder Hundehalter selbst verantwortlich. Auf Weisung der unter 2. genannten Personen oder bei Gefahr sind Hunde immer abzurufen, situationsbedingt anzuleinen und/oder mit Beißschutz zu versehen und/oder zu separieren bzw. vom Platz zu entfernen.
  11. Die Nutzung der Ausbildungsplätze ist nach Einweisung eines Ausbilders stets erwünscht. Ausbildungszubehör und Spielzeug stehen immer zur freien Verfügung.
  12. Störungen während der Ausbildung haben zu unterbleiben.
  13. Alle Personen, die sich auf dem Hundeplatz aufhalten sind für die Einhaltung von Ordnung, Sauberkeit und Sicherheit gleichermaßen verantwortlich.
  14. Für Schäden an Mensch, Tier oder Sachen haftet grundsätzlich der Verursacher.

Diese Platzordnung wurde am 22.05.2011 beschlossen und tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft. Ergänzung Pkt.7 am 16.02.15 durch Beschluss des Vorstandes.